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Touristeninformationen



Liebe Gäste prüfen Sie ob Sie bei dem Tourismusverband angemeldet sind!

Nach dem Aufenthaltsgebühr- und dem Ausländergesetz ist jede Person verpflichtet diese Gebühr rechtzeitig zu bezahlen. Ihrer Sicherheit wegen prüfen Sie ob der Gastgeber Sie richtig angemeldet hat und ob er die Gebühr bezahlt hat. Der Gastgeber ist verpflichtet seine Gäste anzumelden, einen Zahlungsschein bei sich zu haben, ungeachtet um welche Unterkunftsart (Hotel, Aparthotel, Hostels, Apartments, Campingplätze und andere) es sich handelt. Die Gäste haben das Recht diesen Zahlungsschein zu sehen wenn nötig. Alles genannte ist sehr wichtig für adequate Qualitätsleistung und Verhinderung einer illegalen Privatuntekunftsleistung.

Wir danken Ihn sehr für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen wunderschönen Aufenthalt in Nin.
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Wissenswertes

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Kirche des Heiligen Nikolaus

Wussten Sie, dass das weithin bekannte Symbol von Nin, die romanische Kirche des hl. Nikolaus aus dem 11./12. Jhd., die auf einem vorgeschichtlichen Erdhügel errichtet ist, auch eine Krönungskirche war? Einer Volksüberlieferung nach wurden in Nin sieben Könige gekrönt, wobei der gekörnte Herrscher am Tag der Krönung mit strahlendem Gefolge zur Kirche des hl. Nikolaus geritten kam, wo er sich dem Volke vorstellte und zum Zeichen seiner königlichen Macht auf diesem Hügel mit seinem Schwert die Luft in alle vier Himmelsrichtungen durchschnitt.

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Kontakte

Tourist Board Nin
Trg braće Radića 3
23232 Nin

tel: +385 23 264 280

e-mail: info@nin.hr
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