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Touristeninformationen



Liebe Gäste prüfen Sie ob Sie bei dem Tourismusverband angemeldet sind!

Nach dem Aufenthaltsgebühr- und dem Ausländergesetz ist jede Person verpflichtet diese Gebühr rechtzeitig zu bezahlen. Ihrer Sicherheit wegen prüfen Sie ob der Gastgeber Sie richtig angemeldet hat und ob er die Gebühr bezahlt hat. Der Gastgeber ist verpflichtet seine Gäste anzumelden, einen Zahlungsschein bei sich zu haben, ungeachtet um welche Unterkunftsart (Hotel, Aparthotel, Hostels, Apartments, Campingplätze und andere) es sich handelt. Die Gäste haben das Recht diesen Zahlungsschein zu sehen wenn nötig. Alles genannte ist sehr wichtig für adequate Qualitätsleistung und Verhinderung einer illegalen Privatuntekunftsleistung.

Wir danken Ihn sehr für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen wunderschönen Aufenthalt in Nin.
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Wissenswertes

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DIE SCHÖNSTEN STRÄNDE KROATIENS – DIE KRALJIČINA PLAŽA (DER „KÖNIGINSTRAND“)

In Nin gibt es große Flächen an Sandstränden, die sich auf fast 8 Kilometern erstrecken. Unter ihnen ist sicherlich der schönste und bekannteste der „Königinstrand“, um den sich eine Legende rankt, die besagt, dass, als der kroatische König Tomislav zur Erholung nach Nin kam, die Königin in der Regel an den Sandstrand in der ruhigen Lagune ging. Der König, der sich selten dazugesellte, blieb eines Tages den ganzen Nachmittag und sagte: „Dieser Ort wird nur dir gehören, wenn wir nach Nin kommen, denn dies ist das Paradies auf Erden und dies ist dein Strand.“

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Trg braće Radića 3
23232 Nin

tel: +385 23 265 247
tel: +385 23 264 280
fax: +385 23 265 247

e-mail: info@nin.hr
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