Touristeninformationen
Liebe Gäste prüfen Sie ob Sie bei dem Tourismusverband angemeldet sind!
Nach dem Aufenthaltsgebühr- und dem Ausländergesetz ist jede Person verpflichtet diese Gebühr rechtzeitig zu bezahlen. Ihrer Sicherheit wegen prüfen Sie ob der Gastgeber Sie richtig angemeldet hat und ob er die Gebühr bezahlt hat. Der Gastgeber ist verpflichtet seine Gäste anzumelden, einen Zahlungsschein bei sich zu haben, ungeachtet um welche Unterkunftsart (Hotel, Aparthotel, Hostels, Apartments, Campingplätze und andere) es sich handelt. Die Gäste haben das Recht diesen Zahlungsschein zu sehen wenn nötig. Alles genannte ist sehr wichtig für adequate Qualitätsleistung und Verhinderung einer illegalen Privatuntekunftsleistung.
Wir danken Ihn sehr für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen wunderschönen Aufenthalt in Nin.
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Wissenswertes
Botanischer Garten an der Kraljičina plaža (Königin-Strand)
Wussten Sie, dass sich in Nin der längste Sandstrand Kroatiens – der Königinstrand (3 km) befindet? Biologen zufolge hat die Natur hier neben dem bekanntesten und schönsten Strand von Nin einen natürlichen botanischen Garten mit nicht weniger als vier NATURA 2000 – Schutzgebieten geschaffen.
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